Einsteigen.
Losfahren.
Freiheit spüren.
Miete dein rewaco Trike für einen Tag, ein Wochenende, mehrere Wochen oder einen individuell vereinbarten Zeitraum.
Die Straße wird wieder zum Erlebnis.
Eine Trike-Tour verbindet offenen Fahrspaß, Landschaft, Komfort und gemeinsame Zeit – ohne den klassischen Motorradführerschein, sofern deine Fahrerlaubnis zum Fahrzeug passt.
Ob Tagesausflug durch die Oberpfalz, Wochenendtrip ins Fichtelgebirge oder mehrwöchige Reise: Die Mietdauer lässt sich passend zu deinem Vorhaben auswählen.
Drei Farben. Ein Fahrgefühl.
Alle Fahrzeuge sind 2-Sitzer mit 7-Gang-Automatik, ABS, LED-Tagfahrlicht und Power-Shifter am Lenker.
2-Sitzer
PUR3 Grün
- 2-Sitzer
- 7-Gang-Automatikgetriebe
- Antiblockiersystem
- LED-Tagfahrlicht
- Tourpack-Kofferraum
- Power-Shifter am Lenker
2-Sitzer
PUR3 Rot
- 2-Sitzer
- 7-Gang-Automatikgetriebe
- Antiblockiersystem
- LED-Tagfahrlicht
- Tourpack-Kofferraum
- Power-Shifter am Lenker
2-Sitzer
PUR3 Hellgrau
- 2-Sitzer
- 7-Gang-Automatikgetriebe
- Antiblockiersystem
- LED-Tagfahrlicht
- Kein Kofferraum – Gitterablage
- Power-Shifter am Lenker
Transparent planen. Flexibel fahren.
Alle Preise verstehen sich inklusive der aktuell geltenden Mehrwertsteuer. Individuelle Langzeitmieten über zwei Wochen werden persönlich kalkuliert.
Ideal für flexible Tagesausflüge unter der Woche.
Für den freien Tag oder ein komplettes Trike-Wochenende.
Auch Mietzeiträume über zwei Wochen sind individuell möglich.
Mehr Komfort und individuell anpassbarer Versicherungsschutz.
Pro Miettag sind 250 Kilometer enthalten. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,30 € berechnet. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.
So funktioniert die Trikevermietung.
Von der Anfrage bis zur Rückgabe klar und persönlich begleitet.
Zeitraum wählen
Tag, Wochenende, mehrere Wochen oder individueller Zeitraum.
Trike anfragen
Wunschfahrzeug und persönliche Angaben übermitteln.
Bestätigung erhalten
Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns persönlich.
Einweisung & Abfahrt
Fahrzeugübergabe, Einweisungsfahrt und Start deiner Tour.
Hier beginnt dein Trike-Erlebnis.
Die Übergabe und Rücknahme der Miettrikes erfolgt an der Neustädter Str. 11a, 92715 Püchersreuth.
Die vollständigen Bedingungen bleiben erhalten.
Hier findest du die bisherigen Regelungen zu Preisen, Berechnung, Übergabe, Rücknahme, Nutzung, Fahrern, Kaution, Schäden, Versicherung und Verhalten im Schadensfall.
AGB als PDF öffnen →Die nachfolgende Darstellung übernimmt die auf der bisherigen Vermietungsseite veröffentlichten Bedingungen. Maßgeblich sind der bei Buchung geschlossene Mietvertrag und die vollständigen AGB.
Es gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste. Im Mietpreis enthalten ist eine Vollkaskoversicherung mit 2.500 € Selbstbeteiligung. Durch eine Zuzahlung von 10 € je Miettag kann die Selbstbeteiligung auf 1.750 € und durch eine Zuzahlung von 20 € je Miettag auf 1.000 € reduziert werden. Pro Miettag gilt eine Kilometerbegrenzung von 250 Kilometern.
Der Mietpreis wird bis zur Rücknahme des Miettrikes durch MH Dream Trike berechnet. Die Rücknahme erfolgt nur zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Bei vorzeitiger Rückgabe bleibt der volle vereinbarte Mietpreis fällig. Bei verspäteter Rückgabe werden je angefangener Stunde 15 € bis maximal zur Höhe des Tagesmietpreises berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Der Mietvertrag kann vor Fahrzeugübergabe schriftlich gekündigt werden. Bei Kündigung mehr als 14 Tage vor dem ersten Miettag werden 50 %, bei Kündigung 8 bis 14 Tage vorher 60 % und bei Kündigung weniger als 8 Tage vorher 80 % des voraussichtlichen Gesamtmietpreises berechnet. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, erfolgt keine Rückerstattung.
Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Kann der Vermieter das Fahrzeug unverschuldet nicht rechtzeitig übergeben, informiert er den Mieter unverzüglich. Verzögerungen bis zu einer Stunde berechtigen nicht zur Mietminderung; bei Verzögerungen zwischen einer und drei Stunden reduziert sich der Mietzins um den anteiligen Stundensatz. Erfolgt die Rückgabe schuldhaft länger als eine Stunde verspätet, kann für jeden begonnenen zusätzlichen Tag die Tagesmiete verlangt werden.
Die Nutzung ist innerhalb Deutschlands gestattet. Auslandsfahrten sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung erlaubt. Untersagt sind insbesondere Wettrennen, Geländefahrten, die Beförderung gefährlicher Stoffe, die Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten sowie Weitervermietung oder Verleih. Der Mieter haftet für Gebühren, Abgaben, Buß- und Strafgelder, die im Zusammenhang mit der Fahrzeugnutzung entstehen.
Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse besitzen. Führerschein sowie Personalausweis oder Reisepass sind bei Übergabe vorzulegen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Übergabeprotokoll genannten Personen gefahren werden. Andere Personen sowie Untervermietung sind nicht gestattet. Der Mieter muss das Fahrzeug jederzeit gegen unberechtigten Zugriff Dritter sichern.
Der Mietzins richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Pro Tag sind 250 Freikilometer enthalten. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,30 € berechnet. Jeder angebrochene Tag gilt als voller Miettag. Die Preise enthalten 19 % Mehrwertsteuer. Der Mietzins ist bei Fahrzeugübergabe zu zahlen. Zusätzlich ist eine Kaution von 350 € zu hinterlegen, die bei unbeschädigter Rückgabe zurückerstattet wird. Zahlungen erfolgen in Euro bar oder per Überweisung beziehungsweise Vorkasse.
Die Kosten für Kraftstoff, Schmierstoffe und betriebsnotwendige Hilfsstoffe während der Mietdauer trägt der Mieter. Das Fahrzeug wird mit vollem Superbenzintank übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.
Das Fahrzeug wird in verkehrssicherem und funktionstüchtigem Zustand übergeben und ist sorgsam sowie entsprechend den technischen Vorschriften zu behandeln. Es muss ordnungsgemäß verschlossen und sauber zurückgegeben werden. Notwendige Reinigungskosten trägt der Mieter. Der Mieter haftet unter anderem für Schäden durch Ladegut, unsachgemäße Behandlung, unberechtigte Fahrer oder vertragswidrige Nutzung. Bei selbst verursachten Unfällen kann eine Haftung für Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und versicherungsbedingten Bonusverlust entstehen. Dies gilt insbesondere auch bei Alkohol-, Betäubungs- oder Arzneimitteleinfluss.
Der Vermieter haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unerlaubter Handlung beziehungsweise auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten beruhen. Darüber hinaus haftet er bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Nach Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist der Vermieter, Herr Harald Jakob, Lohweg 1, 92715 Püchersreuth, Mobil 0174 9717060, unverzüglich zu informieren. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Es ist ein schriftlicher Europäischer Unfallbericht mit den Daten aller Beteiligten, Zeugen und Fahrzeuge zu erstellen.
Bei Schäden, die eine Weiterfahrt unmöglich oder unverantwortlich machen, muss der Vermieter unverzüglich informiert werden. Auf Wunsch ist das Fahrzeug zu einer Vertragswerkstatt zu bringen oder abschleppen zu lassen. Reparaturen innerhalb von 24 Stunden berechtigen nicht zur Kündigung. Auf Anweisung ist das Fahrzeug zum Vermieter zurückbringen zu lassen. Reparatur- und Abschleppkosten trägt in diesem Fall der Vermieter; Übernachtungs- und Rückreisekosten trägt der Mieter. Bei nicht zu verantwortenden Schäden, die nicht binnen 24 Stunden behoben werden, kann der Vertrag gekündigt und der anteilige Mietzins zurückverlangt werden. Ist der Vermieter nicht erreichbar, vertritt ihn Michaela Jakob.
Der Mietgegenstand ist nach den jeweils geltenden Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung haftpflichtversichert. Auf Wunsch kann Einsicht in die Versicherungspolice gewährt werden. Die Selbstbeteiligung des Mieters bei einem Unfall beträgt grundsätzlich 2.500 €. Der Versicherungsschutz ist während der vereinbarten Mietdauer auf den Mieter übertragbar und wirksam.
Bei der Übergabe erhält der Mieter mindestens einen Satz Fahrzeugschlüssel sowie den Fahrzeugschein.
Verbandkasten, Warnwesten und Warndreieck sind im Fahrzeug vorhanden. Der Vermieter gewährleistet ihre Vollständigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe.
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller Beteiligten. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gerichtsstand ist 92637 Weiden.
Ein Gutschein, der nicht im Schrank liegen bleibt.
Verschenke einen Trike-Tag, ein Wochenende oder einen frei wählbaren Wertgutschein für ein außergewöhnliches Erlebnis.
Deine Tour beginnt mit einer Anfrage.
Wähle dein Anliegen und übermittle Wunschtermin, Mietdauer und weitere Angaben direkt über das Step-by-Step-Formular.
